ID-Nummer639550
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameANTOJITO
RasseBorder Collie-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
1 Monat
Farbetricolor
im Tierheim seit22.05.2025
letzte Aktualisierung22.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Antojito
Geschlecht: männlich
Rasse: Border Collie Mischling
Geboren: 30.04.2024
Größe: ca. 60- 65 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ja , ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, Cádiz
Der junge Border Collie-Mischling Antojito ist neu im spanischen Tierheim – und hat vom ersten Moment an alle Herzen im Sturm erobert. Gemeinsam mit einem anderen Rüden kam er ins Tierheim, mit dem er sich auf Anhieb gut verstand. Die beiden teilen sich friedlich einen Zwinger und zeigen ein soziales, ausgeglichenes Wesen.
Antojito ist ein echter Sonnenschein: verspielt, menschenbezogen und voller Lebensfreude. Er liebt es, Aufmerksamkeit zu bekommen, lässt sich gern streicheln und genießt jede Minute im Kontakt mit seinen zweibeinigen Freunden. Es ist kaum zu glauben, dass ein so freundlicher und anhänglicher Hund kein Zuhause hat – umso mehr wünschen wir ihm nun ein liebevolles Umfeld, in dem er endlich ankommen darf.
Für Antojito suchen wir Menschen, die ihm mit Herz, Geduld und Freude am gemeinsamen Leben begegnen. Ein aktives Zuhause, das ihm nicht nur Bewegung, sondern auch Zuneigung und Sicherheit bietet, wäre ideal. Ob als Einzelhund oder als Zweithund zu einem verträglichen Artgenossen – Antojito bringt alles mit, was ein treuer Familienhund braucht.
Möchten Sie diesem wunderbaren jungen Hund die Chance auf ein neues Leben schenken? Dann melden Sie sich – Antojito wartet schon sehnsüchtig auf seine Menschen fürs Leben!
Kontakt: Sandra Dolling,
Email: sandra.dolling@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.