Caviar ist ein 9 jähriger, kastrierter Puli (?) - Mischlingsrüde.
Auch Caviar entstammt wie die anderen Hunde aus einem Animal-Horting-Haushalt. Der Unterschied ist nur, dass er zusammen mit 3 anderen Hunden verwildert, mit Flöhen in einem Nebengebäude voller Müll und Exkrementen gehalten wurde. Menschliche Berührungen waren ihnen bis dato fremd und sie haben Angst vor allem. Jedes unbekannte Geräusch lässt sie zusammenzucken.
Nach wie vor machen ihr Menschen Angst, mit Abstand beobachtet er jede noch so kleine Bewegung, hat aber noch nie nach ihnen geschnappt.
Mittlerweile macht er seine Geschäfte draußen, wartet aber bereits, dass sich die Tür wieder öffnet, damit er sich in seine sichere Box zurückziehen kann.
Mit anderen Hunden kommt Caviar gut zurecht und ein souveräner Ersthund würde ihm sicherlich helfen, Vertrauen zum Menschen aufzubauen. Kinder sollten bereits schon etwas älter sein und nicht mehr ungestüm auf ihn zu zurennen oder ihn ungefragt anfassen wollen.
Caviar wird sehr viel Zeit und Geduld in Anspruch nehmen, um einem bedingungslos vertrauen zu können.
Ein direkter Zugang zum Garten ist hier von Vorteil, denn an Spaziergänge ist noch lange nicht zu denken. Auch sollten Erfahrungen mit solchen Hunden bereits vorhanden sein.
Eine Aussage über eine mögliche Katzenverträglichkeit können wir nicht machen, da in diesem Shelter keine Katzen leben.
Darf Caviar endlich Vertrauen zu Menschen fassen?
Weitere medizinische Informationen zum Hund liegen uns derzeit leider nicht vor. Eine Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht garantiert werden. Sollten wir weitere Infos erhalten, werden diese umgehend im Text ergänzt.
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1567
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.