ID-Nummer639514
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameKÄTHE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit22.05.2025
letzte Aktualisierung22.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Käthe
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren:ca. 05/2021
Endgröße: ca. 40 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Bulgarien
Käthe hat lange auf der Straße leben müssen, bevor die Hündin nun in die Obhut unserer bulgarischen Tierschutzkolleg:innen gekommen ist. Käthe trägt ein großes Herz in ihrem kleinen Körper. Sie ist sozialverträglich mit Menschen und Tieren. Käthe ist stubenrein und kennt das an der Leine laufen. Die süße Hündin wäre noch glücklicher, wenn sie einen festen Platz bei IHREN Menschen im Herzen finden dürfte.
Von daher suchen wir möglichst bald nach einem liebevollen Zuhause für Käthe. Die liebe Hündin möchte zusammen mit ihrer Familie, alles erkunden und kennenlernen dürfen, was ihr neues Lebensumfeld umfassen wird. Käthe möchte bei all ihren Entwicklungsschritten liebevoll begleitet werden. Es wäre schön, wenn sich die Maus ihr zukünftiges Zuhause mit einem bereits vorhandenen Hundefreund teilen könnte.
Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben.
Sie sind sich der besonderen Verantwortung bewusst und Sie haben ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Käthe, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin auf.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176/61899071 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.