ID-Nummer639463
Tierheim NameTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.V.
RufnameBENNY
RasseBorder Collie
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Monate
1 Tag
Farbegrau-weiß
im Tierheim seit01.05.2025
letzte Aktualisierung21.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: 4 süße Hundebabys
Geschlecht: weiblich + männlich / nicht kastriert
Rasse: Border Collie Mischlinge
Geb.: 22.03.2025
erwartete Schulterhöhe: ca. 50-55cm
Aufenthaltsort: Spanien
Diese 4 süßen Hundebabys (Agnetha und Anni sind die Mädchen und Björn und Benny sind die Buben) leben im Moment noch in Spanien auf einer Pflegestelle. Die Mama wurde hochträchtig aus schlechter Haltung befreit und durfte nun ihre Babys in Sicherheit auf die Welt bringen. Die Welpen werden jetzt auf der Pflegestelle aufwachsen wo sie bestens sozialisiert werden. Die Mama ist eine Border Collie Hündin, der Papa der Welpen ist unbekannt. Sicher werden die Welpen später eine Schulterhöhe von ca. 50-55 cm erreichen.
Alle 4 sind zuckersüß und werden jetzt liebevoll, mit viel Menschenkontakt in ihrer Pflegestelle aufwachsen. Ab Ende Juni könnten sie sich auf die Reise in ein neues Leben machen. Kinder im neuen Zuhause wären kein Problem und über einen Hundekumpel zum spielen würden sich die Welpen natürlich auch sehr freuen. An Katzen können sich die Hundekinder in dem Alter auch noch gut gewöhnen.
Da Welpen in der Anfangszeit viel Arbeit machen sollten ihre neue Menschen vor allem in den ersten Monaten viel Zeit für sie haben. Auch sollte sie später noch die Hundeschule besuchen dürfen, damit sie alles lernen dürfen was sie als richtige Familienhunde wissen müssen.
Wir wünschen uns ein Zuhause in ländlicher Umgebung für die Hundekinder. Ein Garten zum toben und auch mal in der Sonne zu liegen wären natürlich perfekt.
Bei Interesse bitte im Vorfeld unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.