MECHO ?? - VOM PECHVOGEL ZUM GLÜCKSPILZ!?
Mecho hatte einen wirklichen guten Schutzengel, denn um ein Haar wäre sein bisher kurzes und trauriges Leben vorbei gewesen!
Er wurde von einem anderen Hund schlimm attackiert und lebensgefährlich verletzt?????
Doch sein Leben konnte gerettet werden und er ist wieder gesund und munter!??
JETZT sucht der süße Schatz seine Menschen, die ihn lieben und beschützen?
Name: Mecho
*Geschlecht: männlich
*Geboren: ca. 01.2025
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Größe: im Wachstum / 55 cm (+)(-)
*Gewicht: im Wachstum
*Kastriert: ja, bei Ausreise (gesetzl. Vorgabe des bulg. Veterinäramtes)
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Margo
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Der Süße ist ein sozialer, freundlicher und alterstypisch verspielter Schatz. Er ist neugierig darauf, seine Welt zu entdecken.
Er versteht sich gut mit seinen Artgenossen, Katzen kennt er ebenfalls.
Natürlich muss er noch vieles lernen.
Geschichte: Der kleine Kämpfer wurde von einem anderen Hund attackiert und schwer verletzt. Er war in großer Gefahr, hatte 7 gebrochene Rippen und auch die Lunge kollabierte.
Margo rettete den kleinen Mann, der mittlerweile wieder gesund und munter ist.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Unser kleiner Kämpfer reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt, mit EU Heimtierausweis in sein neues Zuhause.
Wenn du ihm ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.