Name: Jerry
Rasse: Chihuahua
Geschlecht: männlich
Geburtstag: 04.2023 (2 Jahre alt)
Ungefähre Größe: ca. 31 cm, 2 kg
Kastriert: ja
Katzentest: auf Anfrage
Besonderheiten: keine bekannt
Mittelmeertest: negativ getestet
Aufenthaltsort: Tierheim Albayyasa Baeza
Der kleine süße Jerry wurde ganz allein auf einer Straße in Spanien aufgefunden. Er war ein lebensfrohes, zutrauliches Kerlchen und hatte selbst gar keine Ahnung, in welcher Gefahr er dort auf der Straße schwebte.
Zum Glück ist diese Gefahr nun vorüber und Jerry befindet sich sicher und wohlbehalten in der Obhut der spanischen Tierschützer, die ihm auch seinen Namen gegeben haben.
Jerry ist ein freundlicher kleiner Hund, der die Gesellschaft seiner vertrauten Menschen sehr schätzt und auch schon fleißig das Laufen an der Leine übt. Über tägliche Spaziergänge mit seinen eigenen Menschen würde Jerry sich sehr freuen. Dabei zaubert er seiner neuen Familie mit seinen süßen großen Augen und seinem niedlichen, pausenlos wedelnden Schwänzchen sicher ganz schnell ein Lächeln ins Gesicht.
Mit anderen Hunden kommt Jerry gut zurecht – egal ob mit Rüden oder Hündinnen. Oft geht er gemeinsam mit ihnen spazieren und entdeckt dabei voller Neugier die große, weite Welt. Jerry ist noch ein Junger Hund, der sein ganzes Leben noch vor sich hat. Nichts wäre schöner, als dass er es an der Seite liebevoller Menschen verbringen dürfte, die sich von seiner Lebensfreude anstecken lassen und es ihm verzeihen, wenn er am Anfang etwas Zeit braucht, um sich in seiner neuen Umgebung zurecht zu finden. Für Jerry sollten Kinder im Haushalt schon größer sein.
Wenn Sie sich in unseren Jerry verliebt haben, melden Sie gerne bei seiner Vermittlerin. Das ist telefonisch möglich (bitte berücksichtigen Sie ggf. die Telefonzeiten) oder jederzeit per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer für einen Rückruf.
Gisela Sommerey (Sprachen: Deutsch, Englisch) Mobile: 0173 6568050 e-Mail: sommerey@tsv-europa.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.