ID-Nummer639328
Tierheim NameStreunerhilfe Bulgarien e.V.
RufnameJAKE
RasseJack Russell Terrier-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbeweiß-braun-schwarz
im Tierheim seit20.05.2025
letzte Aktualisierung20.05.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
männlich, kastriert
geb. ca. 2024
Schulterhöhe ca. 28 cm
Jack-Russel-Mix
Tierheim in Kostinbrod, Bulgarien
Mai 2025:
Unsere Tierschützerkolleg:innen fanden Jake und seinen großen Kumpel auf einer Müllkippe in Kostinbrod. Beide Jungs hatten jeweils die Reste einer Kette am Hals hängen. Also werden sie irgendjemandem gehört haben. Da aber weder Jake noch sein Kumpel als Wachhunde taugen, wird sich vermutlich ihr ehemaliger Besitzer den beiden entledigt haben. Wie auch immer ihre Vergangenheit ausgesehen haben mag, unsere Tierschützer konnten sie nicht dort lassen und brachten sie in ihr Shelter. Dort durften sie erst zur Ruhe kommen. Kurze Zeit später und nach einer ordentlichen Dusche, ging es für die beiden Freunde zum Tierarzt, wo sie untersucht, auf Mittelmeererkrankungen getestet wurden und geimpft wurden.
Inzwischen ist Jake vollständig grundimmunisiert, kastriert und bereit in eine bessere Zukunft und in eine eigene Familie umzuziehen.
Jake ist ein sehr junger, kleiner Jack Russel (Mischling), der alle Voraussetzungen mitbringt, um ein traumhaftes Familienmitglied zu werden. Er versteht sich mit allen anderen Hunden im Shelter, ist verspielt, aber nicht aufdringlich und ist sehr menschenbezogen. Er kuschelt wahnsinnig gern und würde alles geben, um einfach bei seinen Menschen dabei sein zu dürfen. Auf Wunsch kann Jakes Verhalten mit Katzen getestet werden.
Wir hoffen, dass ein so großartiger Junge wie Jake, nicht länger im Shelter bleiben muss und sich bald auf den Weg zu seinem Fürimmerzuhause machen darf.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.