Damber ist zusmamen mit ihren beiden Geschwistern in einer spanischen Station abgegeben worden.
Dort verbrachte die liebe Hündin über zwei Jahre.
Damber kennt also zum größten Teil ihres Lebens nur das Tierheim. Besonders gut versteht sie sich mit anderen Hunden und zu denen ist sie offen im Kontakt und verspielt. Außerhalb des Tierheimes, steht sie nicht so fest mit allen vier Pfoten im Leben. Wie auch!
Damber ist intelligent und im Grunde ihrer Seele lebenslustig. Sie ist neugierig, schlau und sehr, sehr anhänglich ? wenn sie einen kennt. Dazu benötigt sie etwas Zeit. Sie ist mit fremden Menschen vorsichtig, aber nicht ängsltich.
Nach einer Eingewöhnungszeit ist sie ganz sicher, zu 100% ihren Menschen gegenüber treu. Sie ist dabei allerdings ein wenig eigenwillig und manchmal etwas frech. Madame Damber ist eine Schönheit. Sie braucht mentale und körperliche Herausforderungen. Sie ist schlau und in der Lage, selber Aufgaben und Probleme zu lösen.
Lob und positive Bestärkung bei gutem Benehmen sind außerdem effektive Tipps im Umgang mit der hübschen Dame.
Für ein sicheres Zuhause, einen warmen Schoß und das tolle Gefühl, geliebt zu werden, wird die Damber mit der großen Persönlichkeit alles tun, um die Wünsche ihrer Familie zu erfüllen und ihren Menschen zu gefallen.
Kommen Sie vorbei und lernen Sie mich und meine vierbeinigen Freunde doch einfach persönlich kennen. Das Team und wir Tiere freuen uns auf Euch.
Alter ca.: 2022
Geschlecht: w -k-
Rasse: Mischlingshund
Katzen: ja, tolerant
Kinder: wenn diese schon größer und ruhiger sind
Schulterhöhe: ca. 60 cm
Ausführliche Informationen über unsere Arbeit, welche sich über das In- und Ausland erstreckt, erhalten Sie auf unserer Homepage www . tierherberge – donzdorf . de
Ein Besuch ist ohne Voranmeldung möglich.
Montag bis Samstag jeweils zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr. Sonntags bleibt die Tierherberge geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.