Der ca. 55 cm große Schönling TIBO lebte in einem Sinti- und Romaviertel, wo man sich kein bisschen um ihn kümmerte. Die Tierschützerin Bea wurde auf ihn aufmerksam und nahm ihn in ihr Shelter auf. Seitdem versorgt sie ihn liebevoll mit ihren Helfern.
Der mit Artgenossen verträgliche Bursche möchte so gerne seinen Bewegungsdrang ausleben und träumt von ausgedehnten Spaziergängen mit seinen Herzensmenschen. Leider sind die bei der Vielzahl an Hunden im Shelter nicht oder nur ganz selten möglich. Umso dringender sind wir auf der Suche nach einer Familie für den aktiven TIBO, der einen sofort mit seiner fröhlichen Art begeistert.
Gerne möchten wir TIBO nach Deutschland holen und ihm die Chance auf ein glückliches und unbeschwertes Leben geben. TIBO zeigt sich im Shelter verschmust, er genießt die Zuwendung von Menschen sehr und spielt gerne.
Wir suchen für TIBO einen geeigneten und tollen Platz bei lieben Menschen mit Familienanschluss für immer. Ein liebevolles und zuverlässiges Zuhause, welches die nötige Zeit und Verständnis für einen Tierschutzhund hat.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde dem intelligenten und lernwilligen TIBO sicher Spaß machen. Körperliche sowie geistige Auslastung sollten zum täglichen Alltag von TIBO gehören.
Wer möchte dieser wunderbaren Hundeseele das Paradies auf Erden bescheren? Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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TIBO wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird TIBO nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.