BOUBOU ? - HILFST DU MIR BITTE?
Dieses süße kleine Mäuschen sucht schnellstmöglich ein neues und sicheres Zuhause, am liebsten mit ihrem Freund Boubi!
Beide wurden lange Zeit in einem dreckigen alten Stall gehalten bis unsere Tierschützer informiert wurden.
Auf Bitten der Polizei wurden sie jetzt im Garten untergebracht...aber wie lange??
Beide wurden geimpft, kastriert und durchgecheckt.
Sie sind gesund und munter??
Hier findet ihr Infos zu Freund Boubi:
https://www.facebook.com/share/p/1AVc24tHzk/
Name: Boubou
*Geschlecht: weiblich
*Alter: ca. 4 Jahre (Stand 15.05.2025)
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Schulterhöhe: folgt
*Gewicht: ca. 6 Kg
*Kastriert: ja
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Griechenland - Helen
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: nicht bekannt
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Diese zarte kleine Maus ist sozial und freundlich. Sie lebt zusammen mit ihrem Freund Boubi, es wäre schön, wenn sie ein gemeinsames Zuhause finden würden.
Geschichte: Eine alte Dame hielt Boubou und Boubi in einem dreckigen alten Stall. Unsere Tierschützer wurden um Hilfe gebeten und sie brachten die beiden zum Tierarzt. Dort wurden die geimpft, kastriert und durchgecheckt. Beide sind gesund und munter.
Auf Bitten der Polizei wurden die beiden jetzt im Garten untergebracht, bis sie eine Familie gefunden haben.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Boubou reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt, mit EU Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.
Wenn du ihr ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.