ID-Nummer638812
Tierheim NameSOS Vergessene Pfoten Tierschutz e.V.
RufnamePETE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
Farbetricolor
im Tierheim seit01.04.2025
letzte Aktualisierung26.05.2025
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
SOS Vergessene Pfoten Tierschutz e.V.
Geschlecht: männlich
Größe: 37 cm
Alter: 05 / 2023
kastriert: ja
Hallo Ihr lieben Menschen, ich bin Pete, geboren im Mai 2023 und mit meinen 37 cm ein stattlicher kleiner Kerl. Mein kluger Blick verrät, dass ich für alles zu haben bin und die Welt mit viel Souveränität entdecke. Offen und freundlich gehe ich auf Euch zu und freue mich darauf, Euch bald kennenzulernen! Ich verstehe mich gut mit anderen Hunden und auch Katzen sind mir nicht fremd. Das Hunde 1x1 kenne ich zwar noch nicht perfekt, aber ich lerne schnell und freue mich auf liebevolle Menschen, die mir geduldig zeigen, wie das gemeinsame Leben funktioniert. Ob gemeinsam in einer Hundeschule oder spielerisch im Alltag. Hauptsache mit Euch! Sollten Kinder in meinem zu Hause leben, müssen sie Rücksicht auf mich nehmen, damit wir alle gut miteinander auskommen.
Vermittelt werde ich über den Verein SOS Vergessene Pfoten Tierschutz e.V. mit einem Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr von 550,- €. Geimpft, gechipt, entwurmt und kastriert bin ich schon. In der Schutzgebühr sind auch ein passendes und neues Geschirr, Halsband und eine Leine enthalten. Dieses Starterpaket sorgt dafür, dass ich mich von Anfang an sicher, geborgen und gut versorgt fühle.
Ich wünsche mir ein zu Hause, in dem ich sicher ankommen darf, mit vielen Streicheleinheiten, gemeinsamen Abenteuern und einem warmen Plätzchen zum Ausruhen. Ich bin bereit, Euer Leben mit meiner Offenheit und Klugheit zu bereichern.
Tel.: 0160/96925678
Euer lieber Pete
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.