ID-Nummer638681
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnameFREGONA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Monate
Farbeweiß
im Tierheim seit10.05.2025
letzte Aktualisierung20.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Fregona ist eine 3 Monate alte Komondor-Mischlingshündin (*02/2025).
Fregona und Scopa sind ungewollte Welpen, die kostenlos in den sozialen Medien abgegeben werden sollten. Aufgrund von diversen Kommentaren von zwiespältigen Personen, die schon lange mit Welpen handeln, mussten die Tierschützer schnell handeln und nahmen beiden Hündinnen auf. Natürlich waren die Kleinen nicht einmal entwurmt oder geimpft.
Welpentypisch sind beide verspielt, frech und müssen alles von Grund auf lernen. Andere Hunde finden Fregona und Fregona toll und spielen sehr gerne mit ihnen, aber auch Streicheleinheiten werden nicht verschmäht. An der Leinenführigkeit muss noch gearbeitet weden.
Bitte beachtet: Komondore sind Herdenschutzhunde und sind sehr eigenständig und selbstbewusst. Aus diesem Grund verhalten sich diese Hunde meist sehr territorial und dulden keinerlei Fremde in ihrem Revier. Wir suchen HSH-erfahrene Personen, die sich bewusst sind, was auf sie zukommen kann.
Aufgrund der Endgröße und -gewicht werden beide nicht an ältere Menschen vermittelt oder zu Familien mit kleinen Kindern. Auch sollte der entsprechende Platz vorhanden sein.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen im Shelter leben.
Darf Fregona bei Ihnen behütet aufwachsen?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1539
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.