Rüde
BUFFY
Mischling/ kastriert
Geb. ca. 01/2024
Ca. 44 cm/ ca.12,2 kg
Noch in der Slowakei
Im Tierheim in der Slowakei seit: 30.03.2025
Buffy wurde auf der L. Novomeského-Straße in Košice gefunden.
Er kam abgemagert, schmutzig und voller Zecken zu uns. Anfangs war er ängstlich und vorsichtig, aber niemals aggressiv. Dank Fürsorge, Geduld und Liebe hat er sich komplett verändert – heute ist er ein fröhlicher und aktiver Hund, voller Lebensfreude.
Buffy liebt Streicheleinheiten, Kuscheln, Aufmerksamkeit und Futter – diese vier Dinge sind seine große Leidenschaft im Leben. Seine Freude zeigt er auf ganz besondere Weise – mit einem fröhlichen und energiegeladenen „Quiek-Bellen“, das einfach zu seiner Persönlichkeit gehört. Dieses aufgeregte Bellen sagt jedem: „Schau mich an! Hier bin ich!“
Er ist sehr sozial und versteht sich hier im Tierheim hervorragend mit Rüden und Hündinnen. Er spielt gern, rennt herum und teilt seine Spielsachen. Wenn andere Hunde ohne ihn spielen, meldet sich sein typisches Quiek-Bellen – fast so, als wäre er ein bisschen eifersüchtig, dass er nicht im Mittelpunkt steht. Er ist ein fröhlicher Kumpel, der in jeder Hundegruppe seinen Platz findet.
Im Haus benimmt er sich sehr gut. Er zerstört nichts, ist leicht zu handhaben und meistert Pflege sowie Tierarztbesuche ganz gelassen. Er ist stubenrein, wenn er regelmäßig nach draußen kommt.
Buffy sucht eine aktive und liebevolle Familie, die Zeit mit ihm verbringt und ihm eine Welt voller Spiele, Abenteuer und Geborgenheit zeigt. Er ist ideal für junge Menschen, Familien mit Kindern oder auch Hundeanfänger – er gewöhnt sich schnell ein und passt sich wunderbar an.
BUFFY kommt gechippt, geimpft, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Susanne Steinmann
Handy: 0179 / 1215183
susannesteinmann@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.