Von Hundefängern eingefangen, im Käfig eingepfercht, landete die ca. 35-40 cm kleine MERLE in einer rumänischen Tötung. Nun hofft sie auf das große Wunder, von ihren Menschen schnell gesehen und gerettet zu werden. Die Tötungsstation ist wie so oft voll und am Ende ihrer Aufnahmekapazitäten angelangt. Tötungen werden dann angeordnet.
Bei allem Unglück hatte unsere MERLE ein wenig Glück. Unsere befreundeten Tierschützer waren gerade bei ihrer Ankunft vor Ort und wir wurden auf sie aufmerksam. Sie zeigt sich verträglich und freundlich, auch wenn die Situation in der Tötungsstation sie überfordert. Wir möchten ihr gerne helfen!
Über MERLEs Vergangenheit wissen wir nichts. Ist sie überflüssig geworden oder entlaufen? Nach ihr gesucht hat niemand.
Für MERLE wünschen wir uns ein emphatisches, verantwortungsbewusstes, liebevolles Zuhause, das sich auf die Bedürfnisse eines Tierschutzhundes einstellen möchte. Selbstverständlich müssen genügend Geduld, Liebe und Zeit vorhanden sein, damit sie sich in aller Ruhe in ihrem neuen Umfeld einleben kann.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung Hundeschule würde ihr sicher gefallen. Ob sie bereits das Leben im Haus kennt oder aber schon an der Leine mitläuft können wir nicht sagen. MERLE lebt derzeit mit Artgenossen problemlos zusammen.
Möchten Sie mit MERLE das Abenteuer Leben gemeinsam weiter gehen? Ihr Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61, gerne auch per WhatsApp oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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MERLE reist kastriert, vollständig geimpft, entwurmt und gechipt, sie wird mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test auf Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose ist inklusive und wird vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird MERLE nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.