Die ultraliebe, ca. 35 - 40 cm kleine CANDY ist eine sagenhafte Zuckerschnute! Bekommt sie ein paar Streicheleinheiten ab, dreht sie sich auf den Rücken und saugt diese genüsslich auf. Für einen Moment kann sie ihr Elend vergessen - kaum vorstellbar, dass dieses durch und durch liebenswerte Geschöpf von ihren Besitzern herzlos entsorgt und auf die Straße gesetzt wurde. Es war ihnen egal, ob sie verhungert, verdurstet, misshandelt oder überfahren wird.
Tierliebe Menschen haben CANDY in die Obhut der Tierschützerin Bea Jagosova in deren Shelter gegeben, dort ist sie wenigstens in Sicherheit. Aber diese Glücksmomente, in denen CANDY die volle Aufmerksamkeit bekommt, haben eher Seltenheitswert, neben ihr müssen viele weitere Hunde versorgt werden. Gerne möchten wir dieser schmusigen Hündin helfen, dass sie ihre eigene Familie mit streichelnden Händen findet.
Das entzückende Schätzchen auf vier Pfötchen wünscht sich ein Leben mit viel Liebe und Geborgenheit. Natürlich möchte CANDY noch das Hunde-ABC lernen, schließlich hatte sie bisher keine Gelegenheit dazu. Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihr gewiss viel Freude bereiten. Auch, weil sie mit Artgenossen gut verträglich ist und dort neue Hundefreundschaften knüpfen könnte.
Wer ist von CANDYs Charme fasziniert und möchte ihr – neben vielen hundegerechten Aktivitäten – ausgiebig das Bäuchlein kraulen?
Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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CANDY wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4 DX SNAP Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt und ist inklusive.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird CANDY selbstverständlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.