Max und Moritz, sanft und sehr liebe untrennbare Brüder, werden von den anderen Hunden sehr gemobbt. Es ist für sie ein täglicher Spießrutenlauf. Wer kann ihnen endlich helfen und ein sicheres behütetes Zuhause bieten.
Sie haben eine Schulterhöhe von ca. 65 cm.
Die Brüder Max und Moritz sind seit ihrer Welpenzeit im Shelter und leben seit mehreren Jahren in einem offenen, kleinen Zwinger. Das bedeutet, dass dort, wo normalerweise nur kleine Hunde aufgrund ihrer geringen Größe vorübergehend untergebracht werden, ihr aktuelles Zuhause ist.
Tagsüber ist die Tür offen, aber sobald sie rausgehen, werden sie von den anderen gemobbt und ziehen sich wieder in den Zwinger zurück um den Tag einfach mit herumliegen zu verbringen. Moritz geht schon gut an der Leine und ist komplett zugänglich, Max lässt sich zwar anfassen aber ist noch etwas zurückhaltend.
Beide sind ganz sanft und lieb. Es bricht uns jedes Mal aufs Neue das Herz, wenn sie in diesem Betonzwinger Frühling, Sommer, Herbst und Winter wieder und wieder erleben müssen. Durch ihre gegenseitige starke Bindung und Abhängigkeit haben wir uns dazu entschlossen, beide nur gemeinsam zu vermitteln.
Wir wissen, dass wir damit auf ein Wunder hoffen, aber in den Videos kann man sehen, dass sie wirklich Potential haben, mit genügend Zeit und Geduld ihre Sicherheit zu finden.
Am besten geeignet wäre ein Lebenshof oder auch ein Zuhause, in dem sie sich ohne Zwang frei bewegen können und so angenommen werden, wie es die Hunde bereit sind anzubieten.
Die beiden sind nur gemeinsam vermittelbar, da eine Trennung ihnen jegliche Sicherheit nehmen würde. Wir wünschen uns für sie ein Zuhause bei empathischen und geduldigen Menschen, die ihnen in Ruhe das Hunde ABC beibringen und ihnen zeigen, was ein gutes Hundeleben ist.
Besuchen Sie Max und Moritz auch auf unserer Homepage.
https://www.hope-for-future.com/tiervermittlung/zu-den-hunden/max-moritz
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.