Bambie ist eine 5 jährige, kastrierte Mischlingshündin (*01/2019)
Barbies und Bambies ursprünglicher Besitzer kontaktierte einen örtlichen Tierarzt um sie einschläfern zu lassen, da er sich nicht mehr um beide kümmern wollte/konnte. Glücklicherweise lehnte der Tierarzt das Vorhaben ab, kontaktierte unsere Tierschützer und diese konnten ihnen so eine zweite Chance geben.
Bei Ankunft war Bambies Fell in einem desaströsen Zustand voller Verfilzungen. Es war offensichtlich, dass sich niemand jemals richtig um sie gekümmert hatte, obwohl sie in einer Wohnung lebte. Alltägliche Dinge, wie Spaziergänge wurden ihr verwehrt. Das hat Spuren hinterlassen. Anfangs hatte Bambie sogar Angst vor ihrem eigenen Schatten, musste sich nach und nach an alles Neue und Fremde gewöhnen. Doch heute sind sie bereit, ihre neuen Familie kennenzulernen.
Bambie ist um einiges neugieriger und mutiger, als ihre Mutter Barbie. In fremden Umgebungen braucht sie Zeit um sich zu vergewissern, dass ihr nichts Schlimmes passiert. Doch dank von Leckerlis, Zeit und Geduld verliert Bambie nach und nach ihre Angst.
Wir suchen für Bambie eine liebevolle und geduldige Familie, die Verständnis für ihre Vergangenheit hat, sie anfangs nicht zu sehr unter Druck setzt und keine Erwartungen an sie hat. Hat Bambie einmal Vertrauen zu einer Person gefasst, bindet sie sich stark an diese.
Die zukünftige Familie sollte angsthunderfahren sein, ohne kleine Kinder und mit souveränen Ersthund. Ein direkter Zugang zu einem Garten wäre von Vorteil, damit sie dort etwas Sicherheit, Vertrauen und Selbstbewusstsein aufbauen kann.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen im Shelter leben.
Darf Bambie endlich ihren ersten Sommer bei Ihnen genießen?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1531
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.