ID-Nummer638031
Tierheim NameHelping Hands for Romanian Strays e.V.
RufnameMARIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Monate
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit09.05.2025
letzte Aktualisierung30.05.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Geschlecht: weiblich
Geburtstag: 02 / 2025
Größe: ausgewachsen ca 45-50cm (ist noch im Wachstum)
Aufenthaltsort: Rumänien
Das sagen die Volontäre über Marie
Marie hatte Glück, denn sie ist traurigerweise die einzige Überlebenden von ihren Geschwistern! Die Kleine wurde gefunden und kam direkt in die Klinik. Hier wurde sie aufgepäppelt, bis die kleine Maus zu Andra ins Tierheim konnte. Marie ist ein schlaues, sehr liebes und so lebensfrohes Hundemädel. Aufgeschlossen, sehr freudig- freundlich kommt sie daher! Auf dem Arm darf dann erstmal gekuschelt werden. Aber danach will sie wieder fidel und aufgeweckt die Tierheim- Welt entdecken! Da wird gespielt, getobt und mit den anderen Welpen Quatsch gemacht. Alles was der gesicherten Garten so her gibt, wird neugierig erkundet. Mit den erwachsenen Artgenossen kommt sie ebenfalls gut aus und ist so jung schon mit Selbstbewusstsein unterwegs ! Die süße Hündin lernt schnell, sucht Zuwendung und ist verspielt. Alleine im Haus bleiben, Stubenreinheit, Sitz/ Platz, Sozialisierung....das alles ist ihr noch fremd und sollte in ihrem Zuhause trainiert werden. Marie hofft auf eine liebevolle Familie, die mit ihr lernen, zusammenwachsen und die schöne Welt erobern will. Ihr habt Zeit, Geduld und euch verguckt in Marie ?
Da wir als Vermittler nicht wissen wie Marie auf kleine Kinder reagiert, sollten diese im neuem Zuhause schon etwas älter sein.
Marie reist geimpft, gechipt, tierärztlich untersucht und mit EU Pass. Abgegeben wird sie mit Vorkontrolle, Schutzvertrag und einer Schutzgebühr von 450,00 Euro.
Bei Interesse meldet Euch bitte unter rita@hhrs.eu
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.