Die hübsche, ca. 55 cm große PÜPPI ist eine großartige Hundeseele! Zu allen Menschen sehr lieb, mit Artgenossen gut verträglich und selbst Katzen zählen zu ihren Freunden. Sie verfügt über einen sanften Charakter, mit dem sie die Tierschützer verzaubert.
Leider bleibt nicht genügend Zeit, sich wirklich angemessen um PÜPPI zu kümmern, im Shelter ist sie nur Eine unter Vielen. Das soll sich für dieses treue Pelzgesicht ändern, hoffentlich findet sie bald ihr Traumzuhause.
Was PÜPPI schon kennenlernen durfte, ist nicht bekannt. Vermutlich hat sie das Leben im Haus oder das Laufen an der Leine nie genießen dürfen und muss behutsam an alles Neue herangeführt werden. Dazu müssen in ihrer künftigen Familie natürlich genügend Zeit, Geduld und Liebe vorhanden sein.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule wäre sicherlich hilfreich, damit sich PÜPPI bald in einem ihr bisher unbekannten Leben zurechtfindet. Außerdem könnte sie hier weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen.
Darf PÜPPI bald ihr Köfferchen packen und mit Volldampf in eine glückliche Zukunft starten? Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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PÜPPI wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird PÜPPI selbstverständlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=i-nFwR2jMcs?feature=share
https://www.youtube.com/shorts/1Du1ffLuApM?feature=share
https://www.youtube.com/watch?v=KFbXNcrQIvk?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.