Erst knapp 2 Monate alt war Hannes als er ins städtische Canile in die Gefangenschaft eines Zwingers kam. Er kennt kein Spielzeug, ein weiches Körbchen und einen Menschen an seiner Seite zu haben, der einem die Welt zeigt. Er kennt nur Beton, Gitter und das Highlight ist es wenn sich für kurze Zeit die Zwingertür öffnet und er ein wenig über das Canile Gelände laufen darf.
Hannes ist trotz allem ein freundlicher Rüde mit einer tollen mittelgroßen Größe. Schon lange teilt er sich mit Ella einen Zwinger, beide sind Hunde, die derzeit mit am längsten schon im Canile sind. D.h. bei anstehenden Abschiebungen werden sie am meisten gefährdet sein verlegt zu werden. Auch Jerry zog irgendwann in diese Zwinger WG, Hannes zeigt keinerlei Probleme mit der Verträglichkeit zu Artgenossen.
Wir würden gerne für Hannes seine Gefangenschaft endlich beenden und hoffen auf eine Adoption bei Menschen, die ihm souverän zur Seite stehen und ihm Stück für Stück in ein normales Hundeleben begleiten.
Name: Hannes
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 01.09.2023
Größe: ca. 50 cm
Kastriert: Ja
gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Sizilien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.