Yorkshire Terrier – Mischling
geb. 09/2024
aktuell ca. 30cm hoch
Verträglich mit: Rüden, Hündinnen und Katzen
Kinder bisher nicht getestet
Süß, süßer, am süßesten! Richtig, wir reden von Yoka. Und dann noch diese Ohren! Die kleine Lady ist einfach ein rundum Süßigkeiten Paket!
Gemeinsam mit ihrem vermeintlichen Bruder lebt die kleine Dame bei unseren Freunden in deren spanischen Tierheim. Uns ist aktuell nicht bekannt, wie beide in diese Lage kamen. Klar ist aber, für eine solche junge Zuckermaus ist ein Tierheim einfach kein richtiger Ort. Daher wünschen wir uns sehr, dass die kleine Lady bald dort ausziehen darf!
Im Tierheim selbst verbringt sie die meiste Zeit mit ihren Artgenossen. Und als junge Dame hat man noch viel Schabernack im Kopf. Diesen kann man gemeinsam mit den anderen Hunden einfach am Besten ausleben. So findet es auch Yoka. Denn um die langeweile zu umgehen, hat sie dort Freunde gefunden, mit denen sie eben das Tierheim zu einem großen Abenteuerspielplatz macht.
Doch Yoka möchte nun den Abenteuerspielplatz Tierheim verlassen und heraustreten in die große und weite Welt! Gemeinsam mit ihren Menschen wünscht sie sich viele eigene Abenteuer und ganz viel Liebe. Und deswegen sucht Yoka genau solche Menschen, die ihr genau das geben können! Ein spannendes Leben mit vielen Abenteuer aber auch ganz viel Liebe!
Zeigen Sie Yoka den Abenteuerspielplatz des Lebens?
Yoka ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter wurde sie auf die Mittelmeerkrankheiten getestet und bringt in ihr neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Yoka haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.