Harry
geb. ca. 06.05.2015
ca. 50 cm
Geschlecht: männlich
kastriert: ja
Rasse: Terrier-Schnauzer Mischling
Hinweis: Negativ auf Herz- und Hautwurm getestet
Harry lebt noch im Tierheim (Allatbarat) in Ungarn, kann aber zeitnah nach Deutschland reisen.
Du interessierst dich für Harry ?
Unter dem nachfolgenden Link wirst du direkt zur Anzeige auf unsere Homepage weitergeleitet:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/zu-vermitteln/hunde-in-hu/erwachsene-rueden-ungarn/item/harry
Dort gelangst du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Sechs Jahre lang war für unseren Harry alles gut. Harry lebte in einer Familie, kannte das Leben im Haus, kannte Streicheleinheiten auf dem Sofa, Spaziergänge an der Leine, Autofahrten und das Gefühl, einfach dazuzugehören. Und jetzt? Jetzt ist er zurück im Tierheim. Seine Familie hatte neue Pläne für die Zukunft und diese beinhalteten nicht Harry. Somit wurde er einfach abgegeben und die Familie ist weggezogen. Für Harry unverständlich und er leidet verständlicherweise sehr im Tierheim und die Tierheim Situation setzt ihm zu.
Harry ist ein lieber, freundlicher und aufgeschlossener Kerl, aber die neue Situation macht ihm so zu schaffen, dass er aktuell zu anderen Hunden keinen Kontakt möchte– er braucht Zeit, um das alles zu verarbeiten. Dadurch das er aus einer Familie kommt, kennt er schon einiges und macht bereits einiges richtig. Er ist stubenrein, läuft brav an der Leine, kennt das Familienleben und fährt brav im Auto mit. Für Harry wäre es ein Sechser im Lotto wenn wir bald eine Familie finden, die ihm einen Neuanfang ermöglichen möchte. Menschen mit Herz, die einem älteren Hund, aber auch einem Hund, der bereits einiges kennt eine neue Chance geben. Harry wartet.
Vielleicht ja auf genau dich?
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.