Die menschenbezogene, mit Artgenossen verträgliche RITA wurde auf der Straße von Tierschützern „eingesammelt“. Lange hätte sie dort unter den vielen großen Hunden nicht überlebt. Vermutlich wurde sie von ihren Besitzern einfach ausgesetzt.
Gerne möchten wir dieser tollen, ca. 40 cm großen Hündin helfen und einen Platz, an dem sie geliebt und behütet wird, finden.
Von Anfang an läuft RITA an der Leine gut mit und ist Menschen gegenüber sehr aufgeschlossen.
Derzeit lebt der wunderbare Hundeschatz in einem Shelter und freut sich wahnsinnig, wenn einer der Tierschützer vor Ort sie zu einem Ausflug mitnimmt. Sie möchte gerne bei den Menschen sein und sucht ihre Familie.
Für RITA suchen wir ein liebevolles Zuhause bei freundlichen Menschen, die mit ihr zusammen die Welt entdecken und ihr das Hunde-ABC beibringen möchten. Der Besuch einer ausschließlich mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihr sicher viel Freude bereiten.
Es muss beachtet werden, dass ihre Menschen die nötige Zeit und Geduld für einen Hund aus dem Ausland aufbringen können.
Sind Sie dieser Jemand, der ein Körbchen für RITA hat?
Ihr Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 per WhatsApp oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
(Link kopieren und in neuem Fenster einfügen).
RITA könnte dann ab Anfang Juni komplett durchgeimpft und kastriert reisen. Einen 4 DX Test, einen Chip und ihren Ausweis hat sie im Gepäck dabei. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 450,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird RITA nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/ZZ4LPLEto4g?feature=share
https://www.youtube.com/shorts/czWBl7sk_8Y?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.