ID-Nummer637275
Tierheim NameTierschutzverein Franz von Assisi e.V.
RufnameLUCKY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
8 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit02.05.2025
letzte Aktualisierung02.05.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
ruhig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Endstelle gesucht
Steckbrief:
Name: LUCKY (Srecko)
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: 09/2017
Größe: ca. 45 cm
Gewicht: 15 kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: mit Artgenossen
Unverträglich: n.b.
Stubenrein: vermutlich ja
Patenschaft möglich: ja
Beschreibung:
Lucky (bosnisch: „Srecko“) steht für Glückspilz. Ein Wort, das die Geschichte des entspannten, ruhigen Rüden gut umschreibt. Im Februar 2025 wurde er verängstigt und mit einer infizierten Bisswunde im Nackenbereich in unserer Pension bei Zikreta aufgenommen. Vermutlich wurde ihm die Verletzung durch eine Bande von Straßenhunden zugefügt.
Doch Lucky hatte Glück im Unglück, wurde rechtzeitig gefunden und tierärztlich mittels Drainagen und Verbänden behandelt. Sodass die Wunde gut abheilen und unser Glückspilz in einer sicheren Umgebung genesen konnte. Hier macht Lucky große Fortschritte und gewinnt peu à peu sein Vertrauen in andere Zwei- und Vierbeiner zurück.
Aufgrund seiner zurückhaltenden, zutraulichen und liebevollen Art wäre Lucky auf Bosniens Straßen anfällig für weitere Attacken. Das wollen wir dem Rüden auf gar keinen Fall zumuten! Wir wünschen uns für Lucky ein Zuhause voller Liebe, Geborgenheit und Sicherheit.
Sie wollen Teil von Luckys Glück sein? Kontaktieren Sie uns gerne!
Kontakt für Fragen
Frau Schnell
Tel. 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Info:
Dieses Tier befindet sich noch im Ausland.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.