ID-Nummer636933
Tierheim NameKleiner Gnadenhof e.V.
RufnameSANDY
RasseFranzösische Bulldogge
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit15.04.2025
letzte Aktualisierung29.04.2025
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Anfänger
Größe
klein
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Die Geschichte dieser kleinen französichen Bulldogge namens Sandy ging Anfang des Jahres durch die Presse. Die liebe, ca. 6 Jahre alte und 7,5 kg leichte Hündin wurde mit weiteren acht Hunden von der „Horror-Ranch“ in Stiftshof befreit und von Tierschützern in Obhut genommen. Händeringend wurde sich auf die Suche nach tierlieben Menschen gemacht, welche die gepeinigten Tiere bei sich aufnehmen. Nachdem wir Sandy kennenlernten erklärten wir uns sofort bereit sie bei uns aufzunehmen.
Sandy ist einfach nur ein kleiner Schatz. Sie ist unglaublich anhänglich, verschmust und kuschelbedürftig. Außerdem ist die kleine Maus mit allen Hunden und Katzen verträglich.
Wie es zu ihrer Behinderung kam weiß niemand. Eine CT- und MRT-Untersuchung gab uns traurige Gewissheit, dass ihr eine Operation nicht helfen kann und sie lebenslang auf ihren Rolli angewiesen sein wird. Ihre Lebensfreude trübt das allerdings überhaupt nicht. Mit ihrem Rolli ist Sandy sehr flott unterwegs, aber auch ohne Rolli robbt sie fröhlich durch den Garten. Aufgrund ihrer Inkontinenz trägt Sandy im Haus Windeln. Sie kann mehrere Stunden am Tag alleine bleiben und ist an die Box gewöhnt.
Aufgrund ihrer Liebesbedürftigkeit und ihrem anhänglichen Wesen wünschen wir uns für Sandy einen eigenen Kuschelplatz bei tierlieben Menschen. Sandy ist gechipt, kastriert und geimpft.
Wer die liebe Sandy kennenlernen möchte, meldet sich bitte bei Frau Klein vom Klein´er Gnadenhof e.V. unter Tel. 0159-01187057 oder per E-Mail an info@kleiner-gnadenhof.de.
Klein´er Gnadenhof e.V.
In der Klink 31
18258 Schwaan OT Letschow
Tel.: 0159-01187057
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.