ID-Nummer636855
Tierheim NameTierschutzverein Franz von Assisi e.V.
RufnameJINX
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
4 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit28.04.2025
letzte Aktualisierung29.04.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Endstelle gesucht
Steckbrief:
Name: Jinx
Rasse: Bosnischer Pinscher Mischling
Geschlecht: männlich
Kastriert: ja
Geboren: Januar 2023
Größe: ca. 32 cm
Gewicht: 5 kg
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich mit Artgenossen: ja
Stubenrein: ja
Beschreibung:
Der süße, kleine Jinx ist unser Notfall: Er wurde in Bosnien von einem Auto angefahren und daraufhin an der Hüfte operiert. Er läuft etwas unrund, kommt damit im Alltag aber super klar und hat auch keine Schmerzen. Röntgenbilder und Tierärztinnen-Bericht liegen vor und werden bei Adoption gerne mitgegeben.
Jinx lebt mit einem großen Lanseer Rüden friedlich auf seiner Pflegestelle in Köln zusammen. Er schläft nachts schön durch, ist stubenrein und ein friedlicher Geselle. Ab und zu kommt das Freche des Pinschers durch, der wohl ein wenig in ihm steckt.
Wir suchen für Jinx ein Zuhause bei Menschen, die einen eher gemütlichen Hund suchen, der lieber mehrmals am Tag seine nicht zu langen Runden dreht. Er sollte keine Treppen laufen müssen oder aber bei Treppen getragen werden. Jinx ist so klein und leicht, dass das auch kein Problem darstellt. Auch dabei ist er total lieb und genießt Schmuseeinheiten, als hätte er riesigen Nachholbedarf. Kuscheln auf dem Sofa und überhaupt Nähe zu seinen Menschen findet er toll.
Jinx befindet sich auf einer Pflegestelle in 51145 Köln.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Pflegestelle
Kontakt:
Tel. +49 173 5289642
E-Mail: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.