ID-Nummer636814
Tierheim NameHope for Future e.V.
RufnameRAGNAR
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit25.04.2021
letzte Aktualisierung12.05.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ragnar, wir geben die Hoffnung nicht auf, ganz besondere Menschen für Ragnar zu finden. Er kam völlig verängstigt aus dem öffentlichen Tierheim Scornicesti. Er hatte ein Cherry Eye, weswegen er operiert wurde. Aufgrund seiner Angst war jedoch die Nachbehandlung nicht möglich.
Dies hatte die Erblindung des operierten Auges zur Folge. Es hätte ihn mehr traumatisiert, jeden Tag unter aller größtem Stress eingefangen zu werden und getropft zu werden, als ein Auge erblinden zu lassen. Mit dieser Einschränkung kommt er gut zurecht.
Nach einigen Monaten im Zwinger lebt er mittlerweile über den Tag frei mit den anderen Hunden im Auslauf. Dabei zeigt er sich als verträglicher Rüde. Er ist Menschen gegenüber nicht mehr so ängstlich, wie er mal war aber mehr als an der Hand zu schnüffeln ist noch nicht drin. Mehr wird auch in dieser Konstellation nicht möglich sein.
Wir wünschen uns für ihn ein Zuhause bei einfühlsamen und erfahrenen Menschen, die ihm in Ruhe und ohne Zeitdruck oder Erwartungshaltung zeigen, was ein gutes Hundeleben ist. Es sollte in seinem neuen Zuhause okay sein, wenn er nie wie ein normaler Hund Gassi gehen oder kuscheln will.
Vielleicht ist er dann für die eine oder andere positive Überraschung gut. Mindestens ein souveräner Ersthund, sowie ein sicher eingezäunter Garten mit direktem Zugang zum Haus sind Grundvoraussetzungen. Da Ragnar nur schlechte Vermittlungschancen hat, würden wir uns sehr freuen, wenn jemand eine Patenschaft für ihn übernimmt.
Besuchen Sie Ragnar auch auf unserer Homepage.
https://www.hope-for-future.com/tiervermittlung/zu-den-hunden/ragnar/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.