ID-Nummer636477
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameMARJETA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Sterilisiert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbecognacbraun
im Tierheim seit03.07.2024
letzte Aktualisierung26.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Marjeta ist eine sehr liebenswerte Hundedame, mit der es das Leben bislang leider nicht immer gut meinte. Sie stammt aus einer Siedlung, wo Hunde leider oft nicht gut behandelt werden und in den Augen der Menschen keinen Wert haben. Marjeta musste oft Hunger leiden, wurde von Artgenossen angegriffen und durfte nie Liebe und Geborgenheit erfahren.
Die Schatten der Vergangenheit sind mittlerweile zum Glück nur noch zu erahnen. Marjeta ist eine total hübsche Hündin geworden, die mit ihrem sanften Blick und der tollen Art einfach alle um die Pfote wickelt. Doch genau dort zeigt sich eine letzte Erinnerung an ihr früheres Leben: Denn Marjeta war verletzt, als man sie fand. Ihre Pfote war gebrochen und konnte operativ nicht mehr gerichtet werden. Es schränkt sie aber nicht ein und fällt optisch nur bei genauem Hinsehen auf.
Die wunderbare Hündin hat einen Neuanfang verdient. Sie hat das Vertrauen in die Menschen nie verloren, ist trotz ihrer Erfahrungen sehr sozialverträglich und einfach lieb. Natürlich muss man Bedenken, dass man Marjeta mit Geduld und Verständnis an ihr neues Leben heranführen muss. Eins ist aber sicher: Wer mit ihr den Neuanfang wagt, wird eine tolle Familienhündin fürs Leben gewinnen, mit der man buchstäblich Pferde stehlen kann.
Haben Sie Interesse daran, zukünftig Ihr Leben mit Marjeta zu teilen? Oder haben Sie noch Fragen zu ihr? Dann melden Sie sich gerne bei ihrer Vermittlerin Franziska.
YouTube-Link: https://youtube.com/shorts/npshWIOjuA0?feature=share
Kontakt: franziska@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.