ID-Nummer636382
Tierheim NameSardinienhunde e.V.
RufnameBABSI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 4 Monate
Farbecreme-weiß
im Tierheim seit04.04.2025
letzte Aktualisierung25.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
So mancher Welpe wäre auf Sardinien gestorben, gäbe es nicht aufmerksame Touristen .... So wurden wir um Hilfe gerufen und am 23.03.25 konnten so zwei etwa 3 Monate alte Welpenmädchen in unser Kooperationstierheim aufgenommen werden. Sie sind wunderschön und und wurde "Le due Bionde" genannt. Die ausgesetzten Kleinen wären sicher verhungert, wenn sie nicht gefunden worden wären. Es ist traurig, wenn man bedenkt, dass ihr einziger Fehler darin bestand, am falschen Ort geboren worden zu sein.
Inzwischen ist die Quanrantänezeit vorbei, sie wurden beide gechipt und Geschwister wurde auf Sardinien schon vermittelt.
Unsere „Übriggebliebene“ BABSI ist wirklich ein Traum von Hund!
An Schönheit kaum zu überbieten und auch der Charakter dieser Hündin ist ein Traum!
Selbst bei größtem Lärm und größter Aufregung bleibt dieses bildschöne Mädel mit seidigem Fell ganz gechillt und lässt sich nicht aus der Ruhe bringen.
Unser Fototermin hat die Süße ganz entspannt absolviert und wer DIESEN Hund in seiner Familie aufnimmt, der hat gewonnen!
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie BABSI einen Platz als Familienmitglied auf einer Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Dieses lässt nur bedingt Rückschlüsse auf ihr späteres Verhalten in einem neuen Zuhause zu. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pfleger und Tierärzte). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chip vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.