Juno (wird jetzt Cooper genannt) muss leider sein geliebtes Zuhause verlassen.
Laut der Besitzerin kommt Juno nicht mit ihrer momentanen Schwangerschaft zurecht, er äußert dies durch knurren...
Daraufhin haben wir jemand persönlich vorbeischauen lassen und Juno wird wie folgt beschrieben:
... gut erzogen, kennt die Grundkommandos,
gute Leinenführigkeit,
gut verträglich mit Hunden und Katzen,
bellt nicht
aufmerksam, lieb und alterstypisch verspielt..
Also ein toller Hund!
Schweren Herzens suchen wir nun dringend ein neues,
hoffentlich FÜR IMMER Zuhause!
Bei Interesse schreibt uns bitte eine MAIL !!
Name: Juno (jetzt Cooper)
*Geschlecht: männlich
*Geburtsdatum: ca. 01.03.2024
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Größe:
*Gewicht:
*Kastriert: bei Umzug
*Besonderheit: kurze Rute
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Deutschland - 61250 Usingen
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Juno ist gut erzogen und kennt die Grundkommandos, außerdem läuft er super an der Leine.
Er ist lieb, alterstypisch verspielt und gut verträglich mit Hunden & Katzen.
Geschichte: Er und seine Geschwister wurden ursprünglich von einer tierlieben Dame in einem Mülleimer gefunden und gerettet.
Dann wurde er adoptiert und zog in sein Zuhause.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Juno reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt, mit EU Heimtierausweis in sein neues Zuhause.
Wenn du ihm ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.