Choco konnten wir in Ungarn von einer großen Zuchtanlage befreien. Dort befinden sich nun keine weiteren Tiere mehr und die Anlage ist geschloßen.
Nachdem er seine Anfangsprobleme überwunden hat - körperlich, geistig und sozial ist er gut angekommen und zu uns Menschen offen im Umgang. Kurz gesagt, er hat sich gut entwickelt.
Mittlerweile ist er absolut vom Leben begeistert und hat eine entsprechend offene und lebenslustige Natur.
Choco hat einen sanftmütigen, ausgeglichenen, manchmal unartigen, aber immer einen unterwürfigen Charakter.
In seinem Umfeld sprüht er vor Lebenslust und interessiert sich für alles was um sie herum passiert. Bei ihm fremden Situationen ist er vorsichtig und schaut erst einmal, wie der Hase läuft.
Klein-Choco bindet sich stark an seine Pfleger im Tierheim. Er braucht die Nähe seine Bezugsperson, um sich wirklich wohlzufühlen. Er ist gerne aktiv und passt sich leicht und unkompliziert an unterschiedliche Gegebenheiten an.
Choco verträgt keine harte Behandlung. Er fühlt sich gut, wenn er als kleiner Vierbeiner den Großen folgen kann. Er liebt Gesellschaft und er liebt es, sie zu leisten. Und das Einzige, was er sich jetzt mit aller Liebe und ganzer Leidenschaft wünscht, ist ein eigenes Zuhause und eine eigene Familie.
Kommen Sie vorbei und lernen Sie mich und meine vierbeinigen Freunde doch einfach persönlich kennen. Das Team und wir Tiere freuen uns auf Euch.
Alter ca.: 2017
Geschlecht: m -k-
Rasse: french. Bulldogge eventuell Mix
Katzen: ja, tolerant
Kinder: eher nein, das wäre für ihn zu viel Streß
Schulterhöhe: ca. 35 cm
Ausführliche Informationen über unsere Arbeit, welche sich über das In- und Ausland erstreckt, erhalten Sie auf unserer Homepage www . tierherberge – donzdorf . de
Ein Besuch ist ohne Voranmeldung möglich.
Montag bis Samstag jeweils zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr. Sonntags bleibt die Tierherberge geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.