Hündin Kira in Mangalia/ Rumänien sucht ihr Für-Immer-Zuhause
Kira ist ein wahrer Sonnenschein auf vier Pfoten – etwa 10 Monate jung, ca. 45 cm groß und einfach nur bezaubernd. Diese freundliche Mischlingshündin wurde auf der Straße gefunden, doch anstatt sich zu verstecken, sprang sie der Tierschützerin direkt in die Arme – als hätte sie genau gewusst, dass sich ihr Leben von nun an ändern würde.
Kira ist verspielt, sozial und sehr menschenbezogen. Sie liebt es, Zeit mit ihren Menschen zu verbringen, zeigt sich treu und anhänglich. Mit anderen Hunden versteht sie sich bestens und auch in neuen Situationen bleibt sie offen und freundlich.
Sie sucht ein liebevolles Zuhause, in dem sie endlich ankommen darf – mit Menschen, die ihr Zeit, Zuneigung und Sicherheit schenken. Ob als Begleiterin für aktive Familien oder treue Freundin an der Seite eines liebevollen Menschen: Kira bringt das Herz zum Schmelzen.
Wie viele Hunde aus Rumänien ist auch sie ein echter Mischling – welche Rassen in ihr stecken, kann man nur vermuten. Genauso wie die schönen Seiten seiner Persönlichkeit, die in einem liebevollen Zuhause sicher noch viel mehr zum Vorschein kommen werden.
Bei Interesse kann Kira auf eine Pflegestelle reisen und dort persönlich kennengelernt werden. Wer schenkt diesem tollen Hundemädchen ein Zuhause?
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: ca 10 Monate
Größe: ca 45 cm
Gewicht: 10 kg
Kastriert: ja
Kinderlieb: wahrscheinlich
Hundeverträglich: ja
Katzenverträglich: vielleicht
Stubenrein: vielleicht
Leinenführig: nein
Sie ist:
• geimpft (Tollwut & 2x Grundimmunisierung)
• gechipt
• entwurmt
• EU-Heimtierausweis vorhanden
- Bei Ausreise auf Krankheiten getestet
Sie wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Bewerbung:
https://lichtblick-fur-pfoten-in-not-ev.petoffice.app/adopt/?species=dog
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.