Name: Kaysa
Geschlecht: weiblich
Rasse: Malinois - Mischling
geb: ca. 05/2024
Größe: Endgröße ca. 50 cm
Kastriert: ja, bei Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: eventuell ja
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (Los Barrios)
Kaysa ist eine junge, intelligente Hündin mit dem ganzen Charme und der Intelligenz eines Malinois, bloß in kleinerer Größe. Sie ist liebevoll, anhänglich und liebt es, mit Menschen zusammen zu sein. Die Zaubermaus zeigt sich im Tierheim sozialverträglich, offen und aufgeschlossen. Beim Spaziergang mit freiwilligen Helfern vor Ort ist sie an freilebendenden Katzen vorbei gegangen. Sie zeigte kein großes Interesse an ihnen, was natürlich keine 100%tige Verträglichkeit beweist. Da sie gerade erst im Tierheim angekommen ist, lernen wir sie noch kennen, aber bisher hat sie sich als lieber und freundlicher Hund erwiesen. Wir hoffen, dass Kaysa nicht im Zwinger aufwachsen muss. Sie verdient ein Zuhause, in dem sie lernen, sich entwickeln und Teil einer Familie sein kann. Mit konsequenter und liebevoller Erziehung und einer Portion Liebe, gepaart mit Geduld und Verständnis kann sie zum perfekten Begleiter heranwachsen.
Gerade für die Malinois ist es wichtig, dass sie zu Menschen kommen, die sich mit der Rasse eingehend beschäftigt haben oder bereits Erfahrungen machen konnten. Es sind besondere Hunde, die nicht für jeden Lebensstil geeignet sind und angepasste körperliche, wie auch geistige Beschäftigung brauchen. Darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man sich für so einen besonderen Hund entscheidet.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.