ID-Nummer635841
Tierheim NameCasa Animale e.V.
RufnameTIGRA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
11 Monate
Farbeschwarz-grau
im Tierheim seit21.04.2025
letzte Aktualisierung21.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Der ca. 50 cm große TIGRA ist ein wunderschöner Rüde im besten Alter auf der Suche nach seinen Herzensmenschen. Er wünscht sich nach der langen Zeit im Shelter, endlich in einem liebevollen Zuhause ankommen zu dürfen und umsorgt zu werden. Schöne Spaziergänge, leckeres Futter und streichelnde Hände - das wäre für TIGRA wie ein Sechser im Lotto! Vielleicht erfüllt sich sein größter Wunsch bald bei Ihnen?
Wir möchten TIGRA schnellstmöglich nach Deutschland holen und ihm die Chance auf ein glückliches und unbeschwertes Leben geben.
Für TIGRA suchen wir einen geeigneten und tollen Platz bei lieben Menschen mit Familienanschluss für immer. Ein liebevolles und zuverlässiges Zuhause, welches die nötige Zeit und Verständnis für einen Hund aus dem Ausland hat.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde TIGRA sicher Spaß machen. Dabei könnte er auch mit Artgenossen Kontakte und sicherlich auch Freundschaften knüpfen.
Wer möchte TIGRA die schönen Seiten eines Hundelebens zeigen? Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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TIGRA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird TIGRA nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.