Anfang April 2025 wurde Elke auf den Straßen Siziliens ausgesetzt. Sie hielt sich am Einkaufscentrum bei Lidl auf und ging durch die sozialen Netzwerke. Doch niemand holte sie von der Straße, so daß sie mindestens zwei Tage bei nächtlichen recht kalten Temperaturen ausharren mußte. Tierschützerin Loredana holte Elke dann und bemerkte sofort, daß es ihr nicht gut ging und sie starke Schmerzen hatte. Daher ging es sofort in die Klinik, wo sie aufgrund eines starken Infekts einige Zeit bleiben und medizinisch versorgt werden mußte.
Elke ist wieder gesund und sie durfte auf eine private Notpflegestelle einziehen. Hier lebt sie nun mit Welpe Eddi, der ähnliches Schicksal hatte, sowie weiteren Hunden und auch Katzen zusammen. Elke wird nun ausreisefertig gemacht und wir hoffen sehr, dass wir zum nächsten Transport eine passende Familie gefunden haben.
Die Pflegestelle kann nur für kurze Zeit bereit gestellt werden und Elke braucht Menschen an ihrer Seite, die sie nun ihrem Alter entsprechend fördern.
Name: Elke
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: ca. 01.2025
Größe: im Wachstum (Endgröße geschätzt mittelgroß)
Kastriert: Nein
gechipt, geimpft, entwurmt, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Sizilien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.