++ Info: Eine Ausreise der Welpen ist erst nach erfolgter Tollwutimpfung ab einem Alter von vier Monaten möglich. ++
Andújar, den 12.04.2025
Zwei kleine Seelen, verlassen und auf sich allein gestellt – so wurden Paavo und Chloe gefunden. Ihre ersten Lebenswochen hätten kaum schwerer sein können: Mitten auf einem Feld ausgesetzt, mindestens zwei Tage ohne Schutz, Wärme und ihre Mama. Nur dem aufmerksamen Blick einer Spaziergängerin haben sie es zu verdanken, dass sie jetzt in Sicherheit sind.
Kein Wunder, dass sie anfangs riesige Angst vor Menschen hatten. Die unbekannten Stimmen, die Hände, die sich ihnen näherten – all das war ihnen unheimlich. Doch mit viel Geduld und liebevoller Fürsorge merken sie, dass Menschen auch etwas Gutes bedeuten. Inzwischen trauen sie sich immer mehr, suchen Kontakt und genießen es, gestreichelt zu werden.
Trotz ihres schweren Starts ins Leben zeigen sich Paavo und Chloe welpentypisch neugierig und witzig. Sie entdecken die Welt mit großen Augen und toben ausgelassen. Jeder Tag bringt neue Abenteuer – ob es das erste Mal auf einer weichen Decke schlafen ist, das Erkunden von Spielzeug oder die ersten tapsigen Versuche, mit anderen Hunden zu interagieren. Noch ist alles neu für sie, doch sie lernen schnell und genießen es, umsorgt zu werden.
Was ihnen jetzt noch fehlt? Ein eigenes Zuhause, in dem sie nicht nur willkommen, sondern geliebt und begleitet werden. Menschen, die sie auf ihrem Weg ins Leben unterstützen, ihnen Geborgenheit schenken und mit ihnen gemeinsam die Welt entdecken.
Seid ihr bereit, einem dieser kleinen Kämpfer euer Herz zu schenken? Dann meldet euch – Paavo und Chloe freuen sich auf euch!
Aufenthaltsort Spanien / Andújar
Größe Endgröße. ca. 30-40 cm
Listenhund nein
Katzenverträglich unbekannt
Vermittlungsgebiet Bundesweit
Schutzgebühr 270 € zzgl. Transportkosten (ca. 110 €)
Vermittlerin Silke Mihm
E-Mail silke-stefan@vergessene-pfoten.de
Telefon Bitte um Kontaktaufnahme per E-Mail
www.vergessene.pfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.