Andújar, den 01.04.2025
"Ich bin Cali – ein junges, lebensfrohes Hundemädchen, in dem vielleicht ein Galgo steckt… vielleicht aber auch ein Malinois. Zwei Rassen, die unterschiedlicher kaum sein könnten – und vielleicht gerade deshalb so spannend!
Der Galgo in mir zeigt sich in meinem sanften Wesen, meiner Eleganz und meiner Freude am Rennen. Der Malinois hingegen – sollte er in mir stecken – könnte erklären, warum ich so aufmerksam, wachsam und intelligent bin. Sollte das so sein, bringt das auch Ansprüche mit sich: Malinois gelten als sehr arbeitsfreudige, aktive Hunde, die klare Führung und geistige Auslastung brauchen. Galgos hingegen sind Freigeister mit starkem Jagdtrieb. Ich bin also nichts für Anfänger – sondern für Menschen, die Lust haben, sich auf eine besondere Hündin einzulassen.
Meine Geschichte begann traurig: Ich wurde einfach ausgesetzt, ohne zu wissen, warum. Zum Glück wurde ich rechtzeitig gerettet und bin nun im Refugio, wo ich zum ersten Mal unbeschwert rennen, spielen und toben darf. Ich liebe es, mit anderen Hunden zusammenzusein, und genieße es genauso, mich danach zufrieden einzukuscheln.
Ich wünsche mir Menschen, die meine Bedürfnisse ernst nehmen und mir mit Herz, Geduld und Freude begegnen. Ein eingezäuntes Gelände zum Flitzen wäre ideal – und ein liebevolles Zuhause, in dem ich für immer bleiben darf.
Wenn ihr einen aktiven, sensiblen und treuen Begleiter sucht, der euch mit wachem Blick und viel Liebe durch den Alltag begleitet – dann wartet hier vielleicht genau die Richtige auf euch!
Eure Cali"
Aufenthaltsort Spanien / Andújar
Größe Endgröße. ca. 60 - 65 cm
Listenhund nein
Katzenverträglich unbekannt
Vermittlungsgebiet Bundesweit
Schutzgebühr 270 € zzgl. Transportkosten (ca. 110 €)
Vermittlerin Marion Schwarzenberg
E-Mail m.schwarzenberg@vergessene-pfoten.de
Telefon Bitte um Kontaktaufnahme per E-Mail
www.vergessene-pfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.