Philip ist ein 6,5 ja¨hriger, kastrierter Corgi (?) - Mischlingsru¨de (*10/2018)
Philip wurde fu¨r seinen Zu¨chter u¨berflu¨ssig, der ihn buchsta¨blich nur zur Welpenproduktion einsetzte. Er kam sehr fettleibig zu den Tierschu¨tzern, daher ist es mehr als wahrscheinlich, dass er sein ganzes Leben lang in einem kleinen Ka¨fig gehalten wurde und nie richtig das Licht der Welt erblickte. Aktuell macht Philip eine Diät. Auch in seinem späteren Zuhause sollte darauf geachtet werden, dass er nicht mehr so fett wird, wie er jetzt noch ist.
Trotz seiner Vergangenheit hegt er keinen Groll gegen die Menschen und kann nicht genug von der Freiheit bekommen. Er ist ein typischer Corgi, der u¨berall sein muss, seine Nase in alles stecken und alles erkunden muss. Er ist sehr sozial, freundlich und aufmerksam, sodass er im Rahmen seiner Mo¨glichkeiten auf jeden Fall schnell alles lernen wird und ein erfu¨lltes Leben beginnen kann.
In der Gesellschaft anderer Hunde ist er konfliktfrei, aber er spielt gerne den großen und frechen Rabauken, sodass er mit einem dominanten Ru¨den sicherlich nicht klarkommen wird. Er liebt es Hu¨ndinnen zu umwerben.
Seine neue Familie darf vor allem nicht vergessen, dass er ein Hund ist, der Bewegung braucht. Daher suchen wir eine aktivere Familie, die ihm viel Auslauf und Spazierga¨nge ermo¨glicht. Mit der Leine hat er sich schon recht gut angefreundet.
Er ist auch fu¨r aktive a¨ltere Menschen geeignet. Allerdings setzen wir aber auf jeden Fall Kenntnis der Rasse voraus.
Ein zwischenzeitlich durchgeführter Katzentest bei Philip verlief positiv. Er ist mit Katzen augenscheinlich verträglich.
Darf Philip ihr Leben verscho¨nern?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1496
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.