ID-Nummer634470
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameKARL
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
10 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit10.04.2025
letzte Aktualisierung10.04.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Karlchen kommt am 26.04.2025 nach Deutschland, um hier zunächst operiert und dann vermittelt zu werden.
Bitte melden Sie sich auch, wenn Sie Karl "nur" nach der OP pflegen wollen.
Der freundliche Rüde Karlchen wurde von Tierschützer*innen Ende Februar 2025 aus der Tötungsstation Smeeni gerettet und ist jetzt in einem sicheren privaten Tierheim in Rumänien untergebracht – allerdings auch in einem kleinen Käfig. Karl war von Hundefängern zum Töten in die Auffangstation gebracht worden. Leider kann er nur auf 3 Beinen laufen, da er in einem verletzten Vorderbein große Schmerzen hat und das gebrochene Bein kaum belasten kann. Vielleicht muss es amputiert werden.
Die Operation sollte in Deutschland gemacht werden. Deshalb wird für Karlchen dringend eine Pflege- oder Endstelle gesucht. Er soll mit einem Transport am 26.04.2025 kommen. Die Arztkosten wird unser Verein tragen.
Wer hat ein Herz für unseren lieben Karl und macht es möglich, dass er hier in Deutschland eine angemessene Unterkunft findet – ohne Treppen und mit eingezäuntem Garten? Er sollte endlich von seinen Schmerzen befreit werden und wieder ein glückliches Leben führen.
Karlchen ist 2017 geboren 2017 und 47 cm groß. Er wiegt 15 kg. Er ist geimpft, gechipt und kastriert. Einen Bluttest auf Herzwürmer bekommt er vor seiner Ausreise.
Karlchen kommt am 26.4. nach Deutschland. Bitte melden Sie sich, wenn Sie unserem Karl helfen möchten: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.