Name: Lupe
Geschlecht: weiblich
Rasse: Schäferhund – Podenco -Mischling
geb: ca. 11/2023
Größe: ca. 45-50 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt, kann getestet werden
Kinder: unbekannt
Handicap: verkürzte Rute
MMT: vor Ausreise
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (La Linea)
Die zauberhafte Lupe wurde im November 2023 geboren und ist eine junge Hündin, die noch auf der Suche nach ihrem endgültigen Zuhause ist. Momentan zeigt sie sich noch etwas unsicher, was jedoch ganz normal für ihren jungen Altersabschnitt sowie der wahrscheinlich geringen Gewöhnung, an für uns normale Umweltreize ist. Mit Geduld und liebevoller Führung wird sie sich sicherlich zu einer tollen, selbstbewussten Begleiterin entwickeln. Lupe ist eine aktive Hündin, die viel Energie hat und gerne spielt und tobt. Sie wurde zusammen mit ihren Hundekumpels Sirius, Lolita und Minerva im Tierheim abgegeben, mit denen sie sich aktuell auch einen Zwinger teilt. Ein Zuhause mit einem Spielkameraden könnte ihr sicherlich gefallen, doch auch als Einzelhund wird sie sich gut einfügen, wenn sie liebevoll und konsequent erzogen wird. Ihre verkürzte Rute beeinträchtigt sie in keinster Weise, sie ist nur ein wunderbares Erkennungsmerkmal ;)
Da Lupe noch einiges lernen muss, wäre es von Vorteil, wenn ihre neuen Besitzer Zeit und Geduld für ihre Erziehung mitbringen sowie Lupe dabei helfen, ihr Vertrauen zu gewinnen und sich weiterzuentwickeln. Sie ist neugierig und wird sich freuen, gemeinsam mit ihren neuen Menschen die Welt zu entdecken. Eine aktive Familie, die Spaß an Spaziergängen, Spielen und Hundesport hat, wäre für sie ideal.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.