ID-Nummer634312
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameTAGARNINO
RasseMalinois-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit09.04.2025
letzte Aktualisierung09.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
ruhig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Tagarnino
Geschlecht: männlich
Rasse: Malinois - Mischling
geb: ca. 03/2024
Größe: ca. 65 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (Los Barrios)
Wieder ein toller Belgier (-Mix) im Tierheim gestrandet. Wie so oft. Tagarnino befindet sich seit März 2025 im Tierheim Los Barrios. Obwohl wir ihn erst noch kennen lernen müssen, präsentiert er sich als freundlich und charmant. Er kennt bereits einige Grundkommandos, was zeigt wie klug er ist und dass er gerne mehr lernen möchte. Im Gegensatz zu vielen Belgischen Schäferhunden ist Tagarnino relativ ruhig und hat kein fragiles Nervensystem. Im Tierheim zeigt er sich daher sehr angenehm im Umgang. Mit konsequenter und liebevoller Erziehung und einer Portion Liebe, gepaart mit Geduld und Verständnis kann er zum perfekten Begleiter werden ;)
Gerade für die Malinois ist es wichtig, dass sie zu Menschen kommen, die sich mit der Rasse eingehend beschäftigt haben oder bereits Erfahrungen machen konnten. Es sind besondere Hunde, die nicht für jeden Lebensstil geeignet sind und angepasste körperliche, wie auch geistige Beschäftigung brauchen. Darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man sich für so einen besonderen Hund entscheidet.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.