ID-Nummer634287
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameKARL
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
5 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit09.04.2025
letzte Aktualisierung09.04.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Karl
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 11/2016
Endgröße: ca. 55 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Bulgarien
Karl ist ein bereits älterer Mischlingsrüde. Aufgrund des Todes von seinem Besitzer musste Karl ins Tierheim umziehen. Der Rüde ist ein netter und ruhiger Zeitgenosse. Karl benötigt seine Zeit, um sich neu zu binden. Wenn das Eis jedoch gebrochen ist, werden seine persönlichen Menschen einen treuen Gefährten namens Karl an ihrer Seite haben. Wir wünschen uns für den freundlichen Rüden, dass er bald das Tierheim verlassen darf, um seine letzten Jahre in Liebe und Freundschaft bei seinen Menschen verbringen zu dürfen. Von daher suchen wir nach einem liebevollen Zuhause für Karl. Dieses sollte ihm Zeit geben, sich an sein neues Lebensumfeld gewöhnen und sich mit unbekannten Situationen in aller Ruhe arrangieren zu können.
Sein zukünftiges Zuhause sollte ruhig und ländlich gelegen sein. Ein eingezäunter Garten wäre wundervoll für Karl. Sie wollen Karl noch viele glückliche und zufriedene Jahre schenken, dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben.
Sie sind sich der besonderen Verantwortung bewusst und Sie haben ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Karl, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin auf.
Kontakt: Martina Henning
Tel. 0176/61899071 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.