ID-Nummer634185
Tierheim NameT.I.E.R.E. e.V.
RufnameBOB
RasseLabrador Retriever
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 5 Jahre
,
11 Monate
Farbebeige
im Tierheim seit23.03.2025
letzte Aktualisierung08.04.2025
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Hündinnen
Bob, der ursprünglich aus Polen stammt, durfte genau eine Nacht in seinem neuen Zuhause sein. Dann musste er schnell weg. Der Grund? Eine Pfütze in der Küche. Nicht ungewöhnlich bei der Eingewöhnung in ein neues Zuhause. Nun ist der arme Kerl bei uns im Tierheim gestrandet und möchte dieses zügig wieder verlassen dürfen.
Bobs Vergangenheit ist unbekannt, denn er kam ursprünglich als Fundhund ins polnische Tierheim. Die Narben, die seinen Körper zieren, erzählen eine weniger schöne Geschichte. Dennoch hat sich der ca. 6 Jahre alte Bob sein freundliches und aufgeschlossenes Wesen bewahrt. Er geht offen auf Menschen zu und genießt Streicheleinheiten. Er ist temperamentvoll, möchte noch ein paar Kilo verlieren und seine Menschen auf ausgedehnte Gassitouren begleiten. Mit Hündinnen zeigt sich Bob gut verträglich, besonders selbstbewusste und körperlich robuste Damen haben es dem Rüden angetan. Bei Rüden entscheidet die Sympathie. Bob wünscht sich im Idealfall eine Familie, die schon etwas Hundeerfahrung hat, damit er nachholen kann, was er all die Jahre verpasst hat. Kinder sollten schon etwas älter sein, dürfen dann aber gerne im neuen Zuhause sein. Die Großstadt würde Bob sicherlich etwas überfordern, aber ein Zuhause im Grünen wäre genau das Richtige für ihn. Alleine bleiben fällt Bob noch schwer, daher wäre es schön, wenn immer eine Person zuhause ist. Wer schenkt dem hübschen Labrador ein Zuhause und zeigt ihm, wie schön das Leben sein kann?
Bob zieht geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert und mit einem negativen Test auf Mittelmeerkrankheiten in sein neues Zuhause.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.