ID-Nummer634170
Tierheim NameTierschutzverein Arca e.V.
RufnameSARABI
RasseBorder Collie-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit08.04.2025
letzte Aktualisierung08.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Sarabi ist eine liebevolle und neugierige Border Collie-Hündin, die knapp 5 Jahre alt ist. Ihr bisheriges Leben war alles andere als einfach. Zusammen mit ihrem Sohn Rafiki lebte sie auf einem Feld in Kettenhaltung. Ihr Fell war verkrustet und sie hatte kaum vorhandene Muskeln. Beide waren sehr dünn und in einem schlechten körperlichen Zustand.
Inzwischen genießt Sarabi ihr neues Leben im Tierheim Arca Sevilla. Dort hat sie sich großartig entwickelt und ist zu einer freundlichen und weltoffenen, sportlichen Hündin geworden. Ihre Neugier, ihre Spielfreude und ihr großer Nachholbedarf an menschlicher Nähe und Schmuseeinheiten machen sie zu einer perfekten Begleiterin für eine liebevolle Familie. Sarabi versteht sich prima mit anderen Hunden und ist Kindern gegenüber sehr zärtlich und freundschaftlich.
Sarabi freut sich darauf, ihr neues Zuhause kennenzulernen und endlich Dinge wie die Couch, das Auto, den Fernseher und weiche Körbchen für sich zu erobern. Sie ist bereit, die Welt zu entdecken und die Liebe und Fürsorge zu genießen, die sie so lange vermisst hat.
Wenn Sie auf der Suche nach einer treuen, liebevollen und verspielten Hündin sind, die nur darauf wartet, Ihnen ihr Herz zu schenken, dann ist Sarabi die perfekte Wahl für Ihr Zuhause. Natürlich muss unsere wundervolle Collie-Dame noch viel lernen, ihre Welt war jahrelang auf wenige Quadratmeter begrenzt, aber wir sind uns wirklich sehr sicher, dass Sie mit Sarabi eine loyale Freundin gewinnen, die Ihnen viel Freude und unvergessliche Momente bescheren wird.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.