RIDI, aktiver, sehr verspielter, verträglicher, leinenführiger, menschenbezogener Rhodesian Ridgeback-Mischling, hatte Vorbesitzer.
RIDI ist ein hübscher, agiler, kräftiger Rüde im besten Alter.
Er steckt voller Energie und möchte auch entsprechend körperlich ausgelastet werden.
Beschäftigung „fürs Köpfchen“ darf dabei auch nicht fehlen.
RIDI verträgt sich im Tierheim mit Rüden und Hündinnen und ist ein richtiger „Balljunkie“.
RIDI hat in einer Wohnung gelebt, bevor er in unser Partnertierheim kam.
Der Vorbesitzer konnte sich aus persönlichen Gründen nicht mehr um ihn kümmern.
RIDI ist menschenbezogen, freundlich und mag sehr gern geknuddelt und gestreichelt werden.
Er läuft super an der Leine (siehe Video).
Für RIDI suchen wir eine aktive Familie, die viel mit ihm unternimmt und ihm die Auslastung bieten kann, die er benötigt.
Erfahrung mit großen Hunden seiner oder ähnlicher Rassen und die Bereitschaft mit RIDI eine Hundeschule zu besuchen, setzen wir bei einer Adoption voraus.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/RpcjkZjMf-A
RIDI an der Leine:
https://www.youtube.com/shorts/UfL7vdK_lxw
RIDI beim Ballspiel:
https://www.youtube.com/shorts/2_GppkS7sMI
https://www.youtube.com/shorts/B81t3sUKIJ8
Unsere Hunde werden mit EU-Heimtierausweis, gechipt und geimpft sowie in der Regel kastriert vermittelt. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, lesen Sie bitte vorab unter nachfolgendem Link unsere Vermittlungsinfos.
https://tsv-hund-und-katz.de/files/folder.21/vermittlungsinfos-tsv-huk.pdf
Vielen Dank!
Kastriert: ja
Katzenverträglich: wurde bisher nicht getestet
Schulterhöhe: ca. 60 cm
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Rüden: ja
Mittelmeercheck: k. A.
Geschlecht: männlich
Geboren am: 19.03.2021
Erkennbare Rasse: Rhodesian Ridgeback- Mischling
Tierheim: Zagreb (Dumovec) / Kroatien
https://tsv-hund-und-katz.de/zuhause-gesucht/tier/456
Bei der Vermittlung des Tieres wird eine Schutzgebühr erhoben.
Schutzgebühr: € 490,00 inkl. MwSt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.