Sie hatte nichts – keine Familie, keinen Namen, keinen sicheren Ort. Nur ihr kleines Herz, das weiter schlug, gegen alle Umstände.
Inari wurde mutterseelenallein auf den Straßen Rumäniens gefunden. Wie viele Tage sie so verbracht hat, weiß niemand. Doch als sie ins Tierheim kam, zeigte sie sofort, dass ihr Herz trotz allem offen geblieben war: freundlich, vertrauensvoll, voller Sehnsucht nach Nähe.
Nun durfte sie nach Deutschland reisen und auf ihre Pflegestelle in 45128 Essen ziehen. Mit etwa 30 cm Schulterhöhe und 10 kg Körpergewicht gehört die 2020 geborene Inari zu den kleinen Hunden, die man sofort ins Herz schließt: kontaktfreudig, menschenbezogen und einfach liebenswert.
Die kleine Fellnase genießt jede Zuwendung. Streicheleinheiten fordert sie regelrecht ein – sie wirft sich dafür sogar auf den Rücken und lässt sich problemlos überall anfassen. Mit Artgenossen zeigt sie sich bislang verträglich und hat beim gemeinsamen Spiel einen sozialen, verspielten Eindruck gemacht.
Wir werden hier weiter über ihre Entwicklung auf ihrer Pflegestelle berichten. Was wir aber jetzt schon wissen: Inari ist bereit für ihr neues Leben – und freut sich auf Menschen, die ihr mit Geduld, Liebe und Freude zeigen, wie schön ein eigenes Zuhause sein kann.
Inari ist kastriert, gechipt, geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt durch den gemeinnützigen Tierschutzverein Hunderettung Europa e.V., und es fällt eine Schutzgebühr von 490,- Euro an.
Wenn du die süße Hündin näher kennenlernen möchtest, dann melde dich gern über die Anzeige bei uns oder fülle bereits jetzt die Selbstauskunft unter https://hunderettung-europa.de/selbstauskunft-adoption aus. Unser Vermittlungsteam wird sich schnellstmöglich bei dir melden.
Bitte hilf Inari, ihr Für-Immer-Zuhause zu finden – ob durch Adoption oder das Teilen ihrer Geschichte. Jede Unterstützung zählt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.