ID-Nummer633686
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameSVEA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
10 Monate
Farbeweiß, etwas braun
im Tierheim seit01.01.2024
letzte Aktualisierung04.04.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Wahrscheinlich war Svea einer der traurigsten Hündinnen im Public Shelter in Baia Mare. Scheu und misstrauisch wurde sie gemeinsam mit ihren Welpen dort abgeliefert. Sie hat tapfer um ihre Babys gekämpft, aber nur der kleine Toni überlebte. Lange saß sie traurig, verängstigt und ohne Zuversicht im Zwinger, bis ihre Pflegemama sie entdeckte und der große Tag der Ausreise kam.
Durch die Liebe und Geduld ihrer Pflegestelle schafft es die hübsche Svea immer mehr, ihre Unsicherheiten abzulegen und wieder Vertrauen in den Menschen zu bekommen. Gegenüber ihrer Pflegemama zeigt sie sich verschmust, menschenbezogen und liebevoll und auch Fremde kann sie mit der Sicherheit ihres Menschen zunehmend an sich heran lassen. Sie liebt den vorhanden Ersthund über alles und orientiert sich an ihm. Und auch gegenüber den vorhandenen Katzen zeigt sie sich verträglich. Trubel und Hektik sind jedoch nichts für die sanfte und sensible Hündin, weswegen sie ein ruhiges Zuhause benötigt. Da sie überaus schlau ist und sie eine unglaublich gute Nase hat, sie riecht Wild bereits weit vor ihren Artgenossen, wäre eine Auslastung in Richtung Mantrailing für sie denkbar.
Svea würde über ein ruhiges und geduldiges Für-Immer-Zuhause freuen. Vorteilhaft wäre ein entspannter und souveräner Ersthund, an dem sie sich orientieren kann. Kleine Kinder sollten sich nicht im Haushalt befinden.
Svea wartet gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht in ihrer Pflegestelle. Ihr EU-Heimtierausweis hat sie bereits in ihrem Köfferchen. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Svea, nach positiver Vorkontrolle, vermittelt werden
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.