Von Hundefängern eingefangen, landete die ca. 55 cm große HELGA in einer rumänischen Tötung. Nun hofft sie auf das große Wunder, von ihren Menschen schnell gesehen und gerettet zu werden.
Die Station ist voll und am Ende ihrer Aufnahmekapazitäten angelangt. Tötungen werden dann angeordnet. Bei allem Unglück hatte unsere HELGA doch ein wenig Glück. Unsere befreundeten Tierschützer waren gerade bei ihrer Ankunft vor Ort und wir wurden auf sie aufmerksam. Sie zeigt sich verträglich und freundlich, auch wenn die Situation der Tötungsstation sie überfordert. Wir hoffen, dass sie diese bald lebend verlassen darf.
Über HELGAs Vergangenheit wissen wir nichts. Ist sie überflüssig geworden oder entlaufen? Nach ihr gesucht hat niemand. Ob sie bereits das Leben im Haus kennt oder aber schon an der Leine mitläuft können wir nicht sagen. Derzeit lebt HELGA mit Artgenossen problemlos zusammen.
Für HELGA wünschen wir uns ein emphatisches, verantwortungsbewusstes, liebevolles Zuhause, das sich auf die Bedürfnisse eines Tierschutzhundes einstellen möchte. Selbstverständlich müssen genügend Geduld, Liebe und Zeit vorhanden sein, damit sie sich in aller Ruhe in ihrem neuen Umfeld einleben kann.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihr sicher gefallen.
Wer möchte mit HELGA das Abenteuer Leben gemeinsam weiter gehen? Ihr Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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HELGA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt. Sie reist mit TRACES Transport auf dem Landweg nach Deutschland.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird HELGA selbstverständlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.