Viggo (geboren ca. März 2024, Schulterhöhe 47 cm) wurde zusammen mit seinem Bruder Vamos auf der Straße vor unserem Tierheim von unseren Helfern gefunden. Ein sehr tierliebes Ehepaar, welches an unserer Straße in einem Ferienhaus Urlaub machte, berichtete uns, dass die Beiden schon ein paar Tage dort streunten und sie sie bereits mit Futter versorgten.
Viggo und sein Bruder waren anfänglich etwas scheu und ängstlich, doch nach wenigen Tagen bei uns hat sich die Scheu gelegt und nun sind beide angstfreie liebe Hunde, die uns Helfern ihr Vertrauen geschenkt haben.
Viggo freut sich über die Besuche von uns Helfern sehr, nicht nur weil er mit uns schmusen kann, denn Viggo lernt auch gerne. Freudig macht er bei unseren Trainings Übungen mit, und freut sich über jeden seiner Lernerfolge. Im Gegensatz zu seinem eher gemütlich veranlagten Bruder Vamos, kann man Viggo als liebevollen Streber bezeichnen.
Leider wurden Viggo und auch sein Bruder beim Tierarztcheck positive auf Leishmaniose getestet, zum Glück waren alle anderen Untersuchungsergebnisse negative.
Haben Sie sich in Viggo verliebt und möchten ihm trotz seines Handicaps, eine liebevolle und aktive Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Viggo würde gerne kastriert, geimpft, gechipt mit seinem EU-Ausweis und Traces Papieren zu Ihnen reisen.
Noch lebt er im Tierheim auf Zypern. Haben Sie sich in Viggo verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser offizielles Anfrageformular auf unserer Homepage nutzen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/hunde-auf-zypern/anfrage-
fuer-einen-hund
Möchten Sie sich gerne vorher informieren wie eine Vermittlung bei uns abläuft, können Sie das auf unserer Homepage nachlesen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/informatives/vermittlungsinfos
Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.