INDIE – sucht Vertrauen und Liebe
INDIE ist eine schüchterne, zaghafte Hündin, die am 05.01.2021 das Licht der Welt erblickte und etwa 57 cm groß ist. Sie wurde als Welpe in die Tötung gebracht und verbrachte dort drei lange Jahre, bevor sie im Juli 2024 in ihre Pflegestelle zog. In dieser Zeit lebte sie mit anderen Hunden zusammen und begann langsam, Vertrauen zu fassen. Ihre erste Pflegestelle emigrierte, und so kam sie in eine neue, ebenfalls noch in Spanien, wo sie sich schnell gut einlebte, aber sich anfangs sehr zurückzog, um möglichst unsichtbar zu sein.
INDIE ist ein zarter Charakter, der viel Geduld braucht. Sie ist absolut verträglich mit anderen Hunden und auch Katzen könnten in ihrem neuen Zuhause kein Problem darstellen. An der Leine laufen kann sie bereits, doch die vielen neuen Eindrücke eines deutschen Haushalts sind ihr noch fremd und verunsichern sie. In ihrer jetzigen Pflegestelle hat sie aber schon viel gelernt und große Fortschritte gemacht. Sie benötigt einen ruhigen Platz, an dem sie sich in ihrem eigenen Tempo einleben kann. Vorzugsweise in ländlicher Umgebung und vielleicht an der Seite eines souveränen Ersthundes, der ihr Orientierung bietet.
Indie braucht Menschen, die sie ermutigen, die sich viel mit ihr beschäftigen und ihr die Zeit und Sicherheit geben, die sie benötigt. Ihr Weg in ein neues Leben kann beginnen und mit Liebe und Geduld wird sie zu einer wunderbaren Weggefährtin.
INDIE kann erst nach Deutschland reisen, wenn ihr jemand eine Pflegestelle, eine Pflegestelle mit Bleibeoption oder ein Zuhause anbietet.
Wer diesen Weg mit INDIE zusammen gehen möchte, melde sich bitte bei Imke unter der Telefonnummer: 0034 605 92 31 83 (gern per whatsapp, deutschsprachig) oder per mail an: info@hund-tut-gut.de
INDIE wird tierschutzüblich vermittelt. Sie ist geimpft, kastriert, gechipt, entwurmt und entfloht.
Unsere anderen Hunde finden Sie unter: www.hund-tut-gut.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.